Olivia Wilde und Jason Sudeikis: Streit um Unterhaltszahlungen?
Olivia Wilde (38) und Jason Sudeikis (47) scheinen nach ihrer Trennung im Jahr 2020 immer noch nicht alle Fragen rund um die gemeinsamen Kinder geklärt zu haben. Wie das US-Promi-Portal "TMZ" von anonymen Quellen aus dem Umfeld der Ex-Partner erfahren haben will, habe sich Sudeikis' Anwalt angeblich an einen New Yorker Richter gewandt, um Fragen des Kindesunterhalts zu klären. Das Gericht soll daraufhin einen Anhörungstermin für den 15. Februar angesetzt haben.
Darüber zeige sich Olivia Wilde demnach verwundert. Schließlich hätten sich sowohl ein New Yorker als auch ein kalifornisches Gericht darauf geeinigt, sämtliche Sorgerechtsangelegenheiten in Los Angeles zu behandeln. Gegen diesen Entscheid habe Sudeikis' Anwalt Berufung eingelegt.
Es heißt weiter, dass Sudeikis angeblich dazu bereit sei, Wilde "einen angemessenen Betrag" an Unterhalt zu zahlen. Wildes Anwältin soll den Richter in New York jedoch aufgefordert haben, den Antrag abzulehnen. So könne das Gericht in Los Angeles über Angelegenheiten rund um die Kinder entscheiden.
Sorgerechts-Dokumente wurden live zugestellt
Es ist nicht das erste Mal, dass die Angelegenheit zwischen Wilde und Sudeikis an die Öffentlichkeit gelangt. Wilde hatte im April 2022 live auf der Bühne bei der CinemaCon in Las Vegas Sorgerechtsdokumente überreicht bekommen. Sie erhielt einen großen, gelben Umschlag, auf dem die Worte "persönlich und vertraulich" zu lesen waren. Wie das Branchenmagazin "Variety" berichtet hatte, soll Sudeikis laut einer anonymen Quelle nicht gewusst haben, dass Wilde die Papiere auf diese öffentliche Weise zugestellt werden würden.
Wilde und Sudeikis waren seit 2011 ein Paar und seit 2013 verlobt. Im November 2020 gaben die beiden Schauspieler ihre Trennung bekannt. Seit damals sollen sie sich das Sorgerecht für die beiden Kinder geteilt haben. Doch laut Medienberichten aus dem Sommer 2022 hätten sie sich angeblich zuletzt nicht mehr einigen können, an welchem Ort ihre Kinder vornehmlich wohnen sollen.