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"Panama Papers"-Anwälte klagen gegen Netflix-Satire "The Laundromat"

Die von Gary Oldman und Antonio Banderas gespielten Anwälte dürften tatsächlich die Unschuldslämmer sein, als die sie im Film satirisch dargestellt werden.

von

Erwin Schotzger
Erwin Schotzger

10/18/2019, 09:07 AM

In der Netflix-Satire "The Laundromat – Die Geldwäscherei" kommen die Anwälte Jürgen Mossack und Ramon Fonseca, gespielt von Gary Oldman und Antonio Banderas, nicht gut weg. Sie standen im Mittelpunkt des Skandals, der im Jahr 2016 als "Panama Papers" bekannt wurde. Ihre in Panama City angesiedelte Kanzlei Mossack-Fonseca nutzte Steuerschlupflöcher für reiche Kunden rund um den Globus. Regisseur Steven Soderbergh hat daraus eine amüsante Komödie gemacht, die aus der Sicht der beiden Unschuldslämmer erzählt wird, die sich selbstverständlich keiner Schuld bewusst sind.

Diese satirische Darstellung dürfte nicht so weit von der Realität entfernt sein. Denn wie Deadline Hollywood berichtet, haben die beiden Anwälte in den USA nun eine Schadenersatzklage gegen Netflix eingebracht. Zudem sollte mit der Klage die heutige Veröffentlichung des Films auf Netflix verhindert werden. In Österreich läuft der Film bereits seit zwei Wochen im Kino.

 

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Kein Schaden durch den Film

Netflix hat auf die Klage ziemlich rasch mit einer 35-seitigen Entgegnung geantwortet, in der die Forderungen der beiden Anwälte unter anderem als "lachhaft" bezeichnet werden. Der Film basiere auf öffentlich bekannten Fakten und der behauptete Schaden, sei nicht durch den Film, sondern durch die Enthüllung der fragwürdigen Aktivitäten der Kläger durch die "Panama Papers" vor drei Jahren entstanden. Dies werde auch dadurch untermauert, dass "The Laundromat" bereits bei den Filmfestpielen von Venedig am 1. September 2019 erstmals gezeigt wurde. Die Dringlichkeit des abzuwendenden Schadens für die Kläger könne daher nicht ganz so groß wie behauptet sein, so eine zynische Anmerkung in der Netflix-Entgegnung.

 

Affront gegen etablierte US-Verfassungsprinzipien

Der Film bewege sich zudem völlig im Rahmen des verfassungsmäßig garantierten Rechts der freien Meinungsäußerung. Die Kläger, beide Anwälte, scheinen die bisherige Rechtsprechung "praktisch zu überhören". Die Klage sei eigentlich ein "Affront gegen etablierte Verfassungsprinzipien". Darüber hinaus führt Netflix noch zahlreiche weitere Gründe an, warum die Klage vom Gericht abgewiesen werden sollte.

 

 

 

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