Corona-Regeln: Das musst du beim Kinobesuch ab heute beachten
Ab Mittwoch, den 15. September, gelten wieder strengere Regeln im Kulturbereich. Neben einer Maskenpflicht im Handel, in den Supermärkten und in den Öffis, muss auch wieder in Museen und Büchereien ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, im Kulturbereich wird dies empfohlen.
Das musst du beim Kinobesuch beachten
Im Theater und Kino gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Das heißt, ein Zutritt ist nur für Personen möglich, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind – wobei Selbsttests, also Wohnzimmertests, nicht mehr gültig sind.
Ein Mund-Nasen-Schutz ist für sämtliche BesucherInnen nicht nötig. Ab bestimmten Schwellenwerten bei der Belegung von Intensivbetten mit CoronapatientInnen können künftig gemäß Stufenplan weitere Verschärfungen wirksam werden.
In Wien wird dieser Bereich allerdings weiterhin strikter gehandhabt: Zusätzlich zu 3G ist für den Theater-, Kino- und Konzertbereich auch ein Mund-Nasen-Schutz für alle verpflichtend.
Erstmals haben es Ungeimpfte mit Nachteilen zu tun: Wer weder immunisiert noch im vergangenen halben Jahr genesen ist, muss eine FFP2-Maske anlegen. Geimpften wird diese lediglich empfohlen, Stoff- oder Einwegmasken sind ebenfalls erlaubt.
Eine weitere Neuerung betrifft die Gültigkeit der Antigen-Tests, die nur noch 24 Stunden anerkannt werden.