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Teichtmeister-Prozesstermin geplatzt: Angeklagter akut erkrankt

Der Prozesstermin gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten geplatzt. Teichtmeister hätte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Strafsachen vor einem Einzelrichter zu verantworten gehabt, weil er sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material beschafft haben soll.

"Aufgrund der akuten Erkrankung des Angeklagten entfällt der morgige Termin", gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagmittag in einer knappen Pressemitteilung bekannt. Nähere Angaben zur Verhinderung des Angeklagten bzw. zu einem neuen Termin seien derzeit nicht möglich. Wann die Verhandlung stattfinden kann, ist unklar. Ein neuer Termin wurde noch nicht anberaumt.

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Teichtmeister ist akut erkrankt

Der Wiener Rechtsanwalt und VfGH-Richter Michael Rami, neben Verteidiger Philipp Wolm einer der beiden Rechtsvertreter Teichtmeisters, meinte auf APA-Anfrage: "Es handelt sich um eine akute Erkrankung. Mehr wissen wir auch nicht." Rami - ein ausgewiesener Medienrecht-Experte - ersuchte darum, von Spekulationen über die möglichen Hintergründe zur geplatzten Verhandlung Abstand zu nehmen. Wolm war für die APA telefonisch nicht erreichbar.

Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben. Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet - offenbar wurde aber nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind. Der zuständige Hauptverhandlungsrichter hatte zuletzt das Beweismaterial gesichtet, um sicherzugehen, ob und inwieweit alle inkriminierten 58.000 Dateien den angeklagten Tatbestand erfüllen.

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Härtere Strafen für Kinderpornografie

Angesichts des Falls Teichtmeister hat sich die Regierung auf härtere Strafen für das Beschaffen, das Besitzen und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen geeinigt. Die Regierung plant, die Strafe für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen (14 bis 18 Jahre) von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre zu erhöhen. Bei unmündigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer "Vielzahl von Darstellungen" soll zu höheren Strafen führen, wobei dieser Begriff aber erst definiert werden muss.

Teichtmeister, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien seit 2021 ermittelt hatte, befindet sich seit längerem in therapeutischer Behandlung. Er ist zu den Vorwürfen, die am 13. Dezember 2022 in Form eines Strafantrags gerichtsanhängig gemacht wurden, geständig.

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