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Kevin Spacey: Urteil im Belästigungs-Prozess - "Nicht schuldig"

Der zweifache Oscarpreisträger Kevin Spacey (63) hat einen großen Erfolg vor Gericht verbuchen können. Die Jury in New York befand den "Sieben"-Star im Belästigungsprozess für nicht schuldig. Sein Schauspielkollege Anthony Rapp (50), bekannt aus der Sci-Fi-Serie "Star Trek: Discovery", hatte Spacey vorgeworfen, ihn im Jahr 1986, als Rapp gerade einmal 14 Jahre alt war, sexuell belästigt zu haben. Zur Urteilsbegründung hieß es laut CNN nun jedoch, dass Rapp nicht zweifelsfrei habe beweisen können, dass Spacey damals "eine sexuelle oder intime Stelle" von ihm berührte.

Nach dem Urteilsspruch hätten Spaceys Anwälte erleichtert die Hände auf den Rücken ihres Mandanten gelegt. Bis zu 40 Millionen US-Dollar Strafe seien Berichten zufolge bei einer Verurteilung im Raum gestanden. Spacey hatte stets seine Unschuld bekundet.

Schon am vergangenen Montag (17. November) hatte der zuständige Richter Rapps Klage wegen vorsätzlicher Zufügung von seelischem Leid abgewiesen. Die des tätlichen Angriffs ließ er jedoch bestehen - bezüglich dieses Vorwurfs sprach die Jury Spacey nun frei.

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Das wirft Rapp Spacey vor

Rapp hatte zuvor ausgesagt, dass er von Spacey nach einem ersten Kennenlernen im Jahr 1986 einige Tage später zu einer Party in dessen New Yorker Apartment eingeladen wurde. An diesem Abend soll sich der sexuelle Übergriff ereignet haben. Als die anderen Gäste weg waren, sei Spacey zu ihm gekommen und habe in hochgehoben - "wie ein Bräutigam seine Braut über die Türschwelle trägt". Spacey habe dabei benommen gewirkt, erklärte Rapp weiter. Dann soll sich Spacey "mit vollem Gewicht" auf ihn gelegt und seine Arme festgehalten haben, während er seinen Schritt an Rapps Hüfte drückte.

Im Kreuzverhör durch Spaceys Anwälte kam es später jedoch zu vermeintlichen Ungereimtheiten und Widersprüchen in Rapps Aussagen. Rapp habe damals nicht bemerkt, dass die übrigen Gäste der Party gegangen seien, da er in einem abgetrennten Schlafzimmer fernsah. Spaceys Anwälte erklärten indes vor Gericht, dass ihr Mandant damals in einem Studio-Apartment gelebt habe. Abgetrennte Räume habe es in dieser Wohnung folglich nicht gegeben.