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Kino nach dem Lockdown: Das sind die Corona-Regeln für Kinobesuche

Ab 17. Dezember haben auch alle großen Kino-Ketten wieder geöffnet und locken noch in den letzten Tagen des Jahres mit wichtigen Film-Starts wie zum Beispiel "Spider-Man: No Way Home" oder "Matrix Resurrections".

Doch was müssen wir beachten, um einen sicheren Kinobesuch genießen zu können? Gelten nun 3G, 2G oder sogar 2G-plus und wie sehen die aktuellen bundesweiten Maßnahmen aus?

In Wien und allen anderen Bundesländern ist der Kinobesuch mit einem Covid-Impfnachweis oder einem Nachweis der Genesung bei überstandener Covid-Erkrankung möglich – es gilt also die 2G-Regel. Allerdings besteht bei Schulkindern eine Ausnahme.

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Vollständige Immunisierung

Als geimpft gilt man nach vollständiger Immunisierung – das bedeutet nach zwei erhaltenen Impfungen. Bei einer Impfung mit einem Einmalimpfstoff, wie etwa JOHNSON & JOHNSON, genügt bis 2. Jänner 2022 eine Dosis. Einmal-Impfungen sind jedoch erst ab dem 22. Tag nach der Impfung im Sinne der 2G-Regel gültig.

Außerdem bleibt zu beachten: Impfnachweise über eine Dosis mit JOHNSON & JOHNSON verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit - daher bedarf es ab diesem Tag einer weiteren Impfung ("2. Dosis"), um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.

Gültigkeitsdauer

Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage. Nach Erhalt einer weiteren Impfung ("3. Dosis") beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage. Ein Genesungs-Zertifikat ist für 180 Tage gültig.

Impf-Befreiung

Die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises gilt nicht für Personen, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen und aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In solchen Fällen ist der Nachweis einer befugten Stelle über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, zusammen mit einem ärztlichen Attest vorzuweisen.

Der Antigen-Selbsttest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenerfassungs-System registriert wird, ist in Wien nicht als Eintritts-Test gültig.

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Kinder-Regelung

In Wien gilt: Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren wird der sogenannte "Ninja-Pass" der Schul-Tests als Eintrittsnachweis anerkannt. Von 6 bis 11 Jahren gelten PCR-Tests 72 Stunden, Antigen-Tests 48 Stunden. Ein vollständig geklebter Pass gilt auch am Wochenende.

Für Kinder von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Damit gilt der "Ninja-Pass" für diese Altersgruppe unter der Woche, aber nicht über das ganze Wochenende. Am Wochenende ist ein Nachweis einer befugten Stelle über einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorzuweisen. Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

In den übrigen Bundesländern gilt: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist kein Nachweis erforderlich.

Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht gilt im gesamten Kinobereich. Für die Konsumation der Snacks und Getränke vom Kinobuffet darf die Maske am Sitzplatz abgelegt werden. Kinder unter 14 Jahren können einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

Registrierungspflicht

Im Kino liegen entweder Registrierungsformulare auf oder man nutzt die digitale Registrierung per QR-Code vor Ort. Bei Besuchergruppen, die sich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zusammensetzen, ist nur ein Formular auszufüllen.

Und bitte nicht vergessen, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen.

Nach dem all das geklärt wurde, lasst euch nicht mehr von einem Kinobesuch abhalten.

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