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Haushaltsabgabe statt GIS – Das ändert sich im neuen Jahr!

Mit 1. Jänner 2024 werden die GIS-Gebühren von der Haushaltsabgabe ersetzt. Ausschlaggebend für die Reformierung war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das dem ORF vorgibt, Besitzer:innen von TV-Geräten und Radios nicht schlechter stellen zu dürfen als jene Mitbürger:innen, die einen PC oder Laptop besitzen. Neben der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wurden auch schon seit längerem von der Politik Sparmaßnahmen für den ORF gefordert. Bis 2026 sollen somit 300 Millionen Euro eingespart werden. 

Egal, welches Endgerät man nutzt, ob nun TV, PC, Laptop oder Radio – die Haushaltsabgabe ist fix und betrifft auch diejenigen, die nur streamen. Sie wird unabhängig vom Konsum des ORF-Angebots verrechnet 

Die wichtigsten Fragen rund zum Thema "Umstieg von GIS auf Haushaltsabgabe" haben wir für euch beantwortet:

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Was ist der Unterschied zwischen Haushaltabgabe und GIS? 

Die GIS-Gebühr betrug 18,59 Euro. Inklusive Umsatzsteuer stieg der Betrag auf 20,50 Euro. Hinzu kamen noch Länderabgaben, die in den jeweiligen Bundesländern variierten. Durch die Haushaltsabgabe wird die Arbeit der GIS-Kontrolleur:innen überflüssig, weshalb euch unerwünschte Besuche in Zukunft erspart bleiben. Die neue Abgabe wird automatisch vom Gehalt oder der Pension abgebucht und beträgt 15,30 pro Monat. 

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Was ändert sich? 

Wie "DerStandard" berichtet, haben mit der Einführung der Haushaltsabgabe auch Wien, Niederösterreich und, jedenfalls 2024, Salzburg ihre Landesabgaben abgeschafft. Somit zahlt man in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg nur 15,30 im Monat, in den anderen Bundesländern kommen noch einige Euro Länderabgaben hinzu. 

Für die meisten bisherigen GIS-Zahler:innen ändert sich nichts, sie werden ins neue System mitaufgenommen. 170 Tausend Menschen zahlten jedoch eine geringere Gebühr da sie nur für Radio oder nur Fernsehen zahlten, auch diese müssen nun die volle Haushaltsabgabe entrichten

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Wer muss keine Haushaltsabgabe zahlen?

Mit der Haushaltsabgabe zahlt der/die Einzelne zwar weniger, aber es werden insgesamt mehr Bürger:innen zur Kassa gebeten. Für Sozialhilfeempfänger:innen wird es jedoch angepasste Konditionen geben. Ausgenommen von der Haushaltsabgabe sind Einpersonenhaushalte, die weniger als 1243 Euro, und Mehrpersonenhaushalte, die weniger als 1961 Euro Netto im Monat verdienen. Auf Einpersonenunternehmen und Zweitwohnsitze wird auch keine Haushaltsabgabe verrechnet. Ebenfalls gebührenbefreit sind Menschen mit schweren Hörbehinderungen. Die Befreiung von der Haushaltsabgabe gilt für maximal fünf Jahre.

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Was ändert sich beim ORF? 

Neben dem Abbau von Arbeitsplätzen schlagen sich die Sparmaßnahmen auch auf das Programmangebot nieder. Die Streamingportale Flimmit und Fidelio wurden inzwischen eingestellt wobei sich durch die neue ORF-Digitalnovelle vieles in Bezug auf Streaming verändert hat. So darf der ORF nun auch Inhalte direkt fürs Netz produzieren und Inhalte können länger als nur sieben Tage in der ORF TV-Thek angesehen werden. Dazu kommt ein neuer Onlinekanal für Kinder wodurch mehr junge Menschen angesprochen werden sollen.

ORF Sport+ bleibt noch bis 2026 bestehen und wird dann gänzlich in ein Onlineangebot umgewandelt. Auch wenn es zu Beginn des Jahres nicht danach aussah, wurde durch Investitionen des Bunds auch die Arbeit des Radio Symphonie Orchesters bis zum Jahr 2026 gesichert.