Entscheidung in Gerichts-Prozess: Film-Trailer dürfen nicht lügen
Von Franco Schedl
Wer von uns kennt nicht dieses typische Trailer-Phänomen: Da haben uns die ersten Bewegtbilder auf einen Film richtig eingestimmt und große Lust gemacht, doch nachdem wir das Werk dann gesehen haben, waren wir bitter enttäuscht, weil es so gut wie nichts mit dem zuvor Gezeigten zu tun hatte und bestimmte Stars, die im Trailer aufgetreten sind, womöglich gar nicht vorgekommen sind. Wer fühlt sich da nicht an der Nase herumgeführt?
Warum fühlten sich Fans betrogen?
Derartige Täuschungsmanöver könnten aber in Zukunft nicht mehr so leicht möglich sein. Ein aktueller Rechtsstreit beschäftigt sich nämlich derzeit mit dieser Thematik. Auslöser für den Prozess wurde Schauspiel-Star Ana de Armas, allerdings auf indirekte Weise.
Wie zum Beispiel "Rolling Stone" berichtet, fühlten sich zwei Fans durch den Trailer zu der Musik-Komödie "Yesterday" in die Irre geführt. Dort tauchte nämlich de Armas auf, doch in der bei Amazon Prime Video verfügbaren RomCom von Danny Boyle war sie dann nicht mehr zu sehen.
Wieviel fordern die Kläger?
Man hatte die Schauspielerin komplett aus dem Film geschnitten, obwohl sie zunächst als Love-Interest für die Hauptfigur vorgesehen war. Die beiden männlichen Fans brachten vor einem kalifornischen Gericht eine Klage gegen das Hollywood-Studio Universal ein, da sie sich um ihre Vorfreude auf de Armas betrogen fühlten. Sie hatten jeweils 3,99 Dollar für den Film bezahlt, fordern aber mindestens fünf Millionen Dollar Schadenersatz.
Als wichtig stellte sich bei dem Prozess folgende Frage heraus: Sind Trailer reine Werbung oder auch Kunst? Falls es sich bei ihnen um Werbung handelt, wäre nämlich der Nachweis des Tatbestands einer betrügerischen Absicht möglich. Der Richter kam zu dem Ergebnis, dass ein Trailer tatsächlich "im Kern Werbung sei, die gestaltet wurde, um den Film mittels Vorschau an die KonsumentInnen zu verkaufen".
Einzelfrage in einem langen Prozess
Dennoch müssen Hollywood-Studios jetzt nicht mit einer wahren Klageflut rechnen, da in dem Prozess noch kein endgültiges Urteil gefällt wurde. Der Richter hat zunächst bloß in einer Einzelfrage entschieden und genau definiert, dass sich die Irreführung ausschließlich auf Fälle bezieht, in denen bestimmte SchauspielerInnen oder Szenen im Trailer zu sehen waren, die dann im Film selbst nicht mehr vorkommen.
Nun steht die nächste Phase der Verhandlung bevor. Es könnte also gut sein, dass die beiden Kläger zuletzt nur eine Rückerstattung ihrer 3,99 Dollar erhalten und auf die restlichen Millionen verzichten müssen. Vielleicht schickt ihnen Ana de Arma ja dann als Trost ein Autogramm.
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Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Ana de Armas nicht in diesem Werk zu sehen ist.