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"Enola Holmes" verursacht Rechtsstreit: Darf der Name Holmes verwendet werden?

Der Titel "Enola Holmes" weist natürlich unüberhörbar darauf hin, dass es hier wohl in irgendeiner Form um den Meisterdetektiv Sherlock Holmes gehen wird. Tatsächlich basiert der Film auf der Jugendbuchreihe von Nancy Springer und erzählt die Abenteuer von Sherlocks kleiner Schwester.

Nun ist der Holmes-Erfinder Sir Arthur Conan Doyle bereits seit über 70 Jahren tot und die Rechte der Werke sollten frei sein. Doch Netflix machte publik, dass Doyles Erben einen Rechtsstreit angestrengt haben.

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Im Juni 2020 verklagten die Conan Doyle-Nachlassverwalter abgesehen von Netflix auch die Produktionsfirma Legendary Pictures, die Buchautorin Nancy Springer und andere Beteiligte an dem Film-Projekt, wie zum Beispiel Drehbuchautor Jack Thorne und Regisseur Harry Bradbeer.

Die Doyle-Erben führten an, dass in dem Film Charakterzüge der Figur Sherlock Holmes verwendet werden, die in den originalen und noch immer Copyright-geschützen Werken vorkommen. Die Verteidiger argumentieren hingegen, dass Charaktereigenschaften wie Wärme, Freundlichkeit oder respektvoller Umgang mit Frauen nicht unter die Rubrik 'Copyright' fallen können.

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Ein weiterer Punkt der Kläger besteht darin, dass durch die Verwendung des  Names 'Holmes' eine Trademark-Verletzung auftrete. Auch dieser Vorwurf wird abgeschmettert, denn der Titel "Enola Holmes" habe künstlerische Bedeutung und signalisiere keinen unmittelbaren Bezug, der die Doyle-Nachlassverwalter in ihren Rechten einschränke.

Die Juristerei ist immer eine sehr komplizierte und heikle Angelegenheit. Wir werden uns aber durch solche Streitigkeiten bestimmt nicht abhalten lassen, einen unterhaltsamen, spannenden und liebenswerten Coming of Age-Film zu genießen.

"Enola Homes" ist nach wie vor auf Netflix verfügbar.